Rechtliches auf einen Blick

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Direct Line Marketing und Kommunikation GmbH gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entsprechender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistung bzw. die Erstellung des vereinbarten Werkes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
  1. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Änderungen unserer Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, in dem sie dem Auftraggeber erstmals zugegangen sind. Auf Verlangen der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber verpflichtet den Änderungen ausdrücklich zuzustimmen. Bei Nichtzustimmung hat die Auftragnehmerin ein außerordentliches Kündigungsrecht.

§2 Ihre personenbezogenen Daten

Die Auftragnehmerin erhebt und verwendet personenbezogene  Daten grundsätzlich nur, soweit dies für eine Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Auftraggeber bzw. der Auftraggeber- Mitarbeiter erfolgt regelmäßig nur auf Ihre Anfrage im Rahmen von Vertragsverhandlungen und wenn die Verarbeitung durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Vollständige Informationen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden sie hier https://www.directline-marketing.de/datenschutz/

§3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin.
  2. Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweise, zu liefernde Arbeitsergebnisse, Entgelt, Ausführungsfrist, Abnahmebedingungen) ist unser Angebot maßgebend, es sei denn es wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
  3. Kundenaufträge, die als Angebote gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen oder ablehnen.
  4. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Leistung dienen.
  5. Für sämtliche von uns erstellten Unterlagen (wie z.B. Konzepte, Texte, Entwürfe, Gesprächsleitfäden und vergleichbare Leistungen) verbleiben die Eigentums-, Urheber-, Geschmacksmuster- oder sonstigen Rechte bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und nicht außerhalb der Vertragsbeziehung zur Auftragnehmerin verwendet werden.

§4 Vertragsabschluss Auftragsverarbeitung

Der Auftrag wird als Auftragsverarbeitung durchgeführt.

Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind jeweils Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Neben dem Hauptvertrag (Angebot bzw. Vertrag nach § 3) wird die gesetzlich erforderliche Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO gesondert vereinbart.

§5 Vergütung – Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Angebote und Preisangaben erfolgen in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten: sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  1. Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor, ihre Entgegennahme erfolgt erfüllungshalber. Die Tilgung unserer Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto ein.
  1. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnen wir, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Direct Line über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

§6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin seine Preislisten, seine Angebotskataloge sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung rechtzeitig zur Verfügung.

Er teilt der Auftragnehmerin Änderungen im Angebot, Preisen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige für die Auftragnehmerin wichtige Umstände unverzüglich mit.

§7 Abnahme – Gewährleistung

Der Auftraggeber muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der jeweiligen Tagesleistung schriftlich mitteilen. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge sind sämtliche später geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß anerkannt und mängelfrei. Die Dienstleistung wird mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht werden. Treten binnen 6 Monaten wesentliche Mängel der Dienstleistung auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet die Auftragnehmerin zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Der Auftragnehmerin werden 2 Versuche zur Mängelbeseitigung eingeräumt. Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung beziehen sich nur auf die von uns erbrachte und unveränderte Dienstleistung.

§8 Haftungsbegrenzung

  1. Soweit sich aus diesem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist die Haftung der Auftragnehmerin für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet deshalb nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden  Pflichtverletzung beruhen, oder – die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
  1. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Ziffer 1 gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung ist im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln gegeben.Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden auf der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

§9 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann während einer Aktion von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn -der Auftraggeber überschuldet ist oder zahlungsunfähig wird; -der Auftraggeber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt; -der Auftragnehmer/Auftraggeber wesentliche Vertragsverletzungen begeht und er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist, nicht unverzüglich rückgängig macht.

§10 Rücktrittsvereinbarungen

Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 20%, der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. ein Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht von der Auftragnehmerin verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Kontakter € 150,- täglich. Sowohl dem Auftraggeber als auch der Auftragnehmerin bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

§11 Konkurrenzverbot

Unsere Mitarbeiter/innen dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer/innen oder freie Mitarbeiter/innen angestellt oder direkt beauftragt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmung eine Konventionalstrafe von € 10.000,- zu berechnen.

§12 Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  2. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von 1. sind insbesondere – alle betriebswirtschaftlichen und personenbezogenen Daten, -Entwicklungs-, Forschungs- und Planungsdaten -Angebote, Reaktionen auf Angebote, Anfrageunterlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge sowie alle mündlichen oder schriftlich erhaltenen vertraulichen Informationen, gewonnenen Erkenntnisse, Arbeitsergebnisse, Gutachten und ausgehändigte oder erarbeitete Materialien, Muster, Zeichnungen, Computersimulationen, Daten, Dateien, Datenträger (Gegenstände).
  3. Vertraulich im Sinne von Absatz 1. sind alle Informationen, Erkenntnisse oder Materialien, die aus Anlass oder gelegentlich eines Auftrags oder einer Zusammenarbeit eingebracht werden oder als solche gekennzeichnet sind oder erkannt werden, sowie diejenigen, deren vorzeitigen Kenntnis einem Wettbewerber der Auftragsnehmerin oder einem Wettbewerber des jeweiligen Auftraggebers nutzen würde, sowie alle personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
  4. Auftraggeber und Auftragnehmerin machen die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände und verpflichten sie auf die Vertraulichkeit nach Art. 29 DSGVO, Art. 32 Abs. 4 DSGVO.

§13 Erfüllungsort – Gerichtstand- Anwendbares Recht

  1. Als Erfüllungsort gilt unser Geschäftssitz.
  2. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Firmen-/Wohnsitzgericht zu verklagen.
  1. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Stand: Mai 2018

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